Jeder ärztlichen Therapie, Entscheidung und Verordnung müssen ausschließlich der aktuelle Wissensstand der Medizin nach bestem Wissen und Gewissen und das Patientenwohl zu Grunde gelegt werden. Jegliche Beeinflussung durch Dritte ist hierbei auszuschließen. Die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten hat oberste Priorität. Ein Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen (z.B. um sich selbst zu Werbezwecken hervorzuheben) ist unter Wahrung der genannten Aspekte ausdrücklich erlaubt.
(siehe z. B. http://www.dgou.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/News/News/2015_03_Wienke_Beitrag_zum_Antikorruptionsgesetz.pdf)
Die reanitrain GmbH unterstützt durch ihren Transparenzkodex ausdrücklich das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§§299 a und b StGB), bietet zahlreiche transparente Kooperations- und Unterstützungsmodelle in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern an und folgt den Regelungen und Vorgaben der (Muster) Berufsordnungennfür Ärzte und Zahnärzte, den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer den Leitsätzen der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung und den Verhaltens- und Transparenzcodices der Pharmaindustrie (FSA, AGK) zur Zusammenarbeit mit Angehörigen medizinischer Berufe.
Die reanitrain GmbH kann durch spezielle Kursformate, Vereinbarungen und Verträge den Vorwürfen einer möglichen Korruption im Gesundheitswesen schon im Rahmen der Kurs-/Veranstaltungsorganisation entgegen wirken. Bitte lassen Sie sich dazu durch unsere Geschäftsstelle und unseren Compliance-Beauftragten beraten.
Unseren Transparenzkodex schicken wir Ihnen gerne zu.
Transparenz – Zur Sicherheit für Patienten, Kunden und Geschäftspartner.